Im Kontext unseres Oberthemas über Möglichkeiten zur Abmilderung von Kapazitätsschwankungen möchten wir uns in diesem Artikel mit einer weiteren Alternative zu den bereits vorgestellten Temporären sowie der Arbeitnehmerüberlassung auseinandersetzen: Die Beschäftigung von Subunternehmen. Dieses Modell zeichnet sich im Vergleich zu den temporär beschäftigten wie auch den von befreundeten Unternehmen befristet ausgeliehenen Mitarbeitenden dadurch aus, dass der Subunternehmer als selbstständiger Betrieb agiert. So führt er bestimmte Bauleistungen im Auftrag des jeweiligen Unternehmens vertraglich geregelt aus und trägt für dessen erfolgreiche Umsetzung selbst die Verantwortung.